Zukunft der Demokratie

Kranke Demokratien? – Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union


Nach einigem Ringen hat sich die EU auf den Rechtsstaatlichkeitsmechanismus geeinigt. Doch sollte Rechtsstaatlichkeit nicht als demokratischer Grundwert längst eine Selbstverständlichkeit für alle EU-Mitglieder sein? Eine kleine Bestandsaufnahme.

Von Georg Ostmeier

Rechtsstaatlichkeit entsprechend Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union gehört zu den grundlegenden Werten, wie Freiheit, Menschenwürde, Gleichheit und Demokratie. Sie definieren die sich durch „Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern“ auszeichnende europäische Gemeinschaft.

Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit, ein präventives Instrument des europäischen Rechtsstaatlichkeitsmechanismus, enthielt 2020 zum wiederholten Male erhebliche Verstöße mehrerer EU-Staaten gegen diese Grundwerte. Ungarn und Polen, aber beispielsweise auch Bulgarien, Kroatien und Malta stehen bereits seit 2010 wegen der Beeinflussung oder Kontrolle der freien Medien, der Justiz oder erheblicher Korruption im Blickpunkt der anderen europäischen Staaten.

Die Erwähnung Maltas weckt insbesondere Erinnerungen an die ermordete maltesische Investigativjournalistin Daphne Caruana Galizia, die im Oktober 2017 eine Recherche zu einem beispiellosen Korruptionsskandal mit ihrem Leben durch einen Sprengsatz unter ihrem Autositz bezahlte. Rücktritte hochrangiger Politiker waren die Folge, so unter anderem die des Tourismusministers Konrad Mizzi, des Wirtschaftsministers Chris Cardona und zuletzt auch des Premiers Joseph Muscat.

In den knapp zweieinhalb Jahren nach dem Mord ist das politische System Maltas reformiert worden, insbesondere im Hinblick auf die Gewaltenteilung stehen nachhaltige Ergebnisse jedoch aus. Im Länderkapitel des Berichtes zur Lage der Rechtsstaatlichkeit 2020 in Malta heißt es: […] die effektive Unabhängigkeit der Medienaufsicht, […] die Androhung rechtlicher Schritte und Online-Drohungen gegen Investigativjournalisten, sowie der Umstand, dass mehrere maltesische Medienunternehmen […] den beiden wichtigsten […] politischen Parteien gehören und von diesen kontrolliert und geleitet werden, wirkt sich nach wie vor prägend auf die maltesische Medienlandschaft aus.“

Deutlich kontroverser betrachtet wird in den letzten Jahren die Entwicklung Polens seit dem Sieg der nationalkonservativen Prawo i Sprawiedliwość (PiS) bei den Parlamentswahlen 2015. Die durch eine absolute Mehrheit der PiS im polnischen Parlament Sejm initiierten Reformen haben die Unabhängigkeit der Justiz und die Gewaltenteilung in Polen nachhaltig geschwächt, verdeutlicht durch drei jeweils noch laufende Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 7 EUV. Auch die Rolle der Medienaufsicht ist seit 2016 eingeschränkt.

Mitten in der SARS-Cov2-Krise verschärfte zudem eine Änderung des Abtreibungsgesetzes die angespannte innenpolitische Situation des überwiegend katholischen Polens. Auch wenn zugegebenermaßen die Debatte über ungeborenes Leben kontrovers und differenziert zu diskutieren ist, bedeutet die Verschärfung des sehr konservativen polnischen Abtreibungsgesetzes de facto ein absolutes Abtreibungsverbot und die Kriminalisierung der vielen betroffenen Polinnen. Seit 1993 waren Abtreibungen ausschließlich bei Gefahr für das Leben der Mutter, nach Vergewaltigung und bei schwerer Schädigung des Fötus möglich. Zukünftig stellt auch die Abtreibung eines stark körperlich beeinträchtigten und kaum lebensfähigen Fötus eine Straftat dar.

Diese einseitige Kriminalisierung der polnischen Frauen, die zum Teil aus Verzweiflung den Weg der illegalen Abtreibung wählen, ist ein erheblicher Rückschritt für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Die liberale Sejm-Abgeordnete Kamila Gasiuk-Pihowicz bewertete die Reform wie folgt: “Anzuordnen, todkranke Kinder zu gebären, und dies in Paragraphen zu kleiden, ist moralisch der Tiefpunkt, ein juristischer Sumpf.” Zweifelsohne ist dies ein Verweis auf das rechtsstaatlich kontrovers diskutierte Urteil des Verfassungsgerichtes entworfen durch den Verfassungsrichter Justyn Piskorski. Ende 2015 rechtswidrig ins Amt gewählt, ist Piskorski einer von drei umstrittenen Verfassungsrichtern. Auch Stanisław Piotrowicz und Krystyna Pawlowicz sind ehemalige PiS-Parlamentarier. Polnische Juristen bezweifeln daher ihre Unabhängigkeit und bezeichnen die drei Richter als die drei „Doppelgänger“.

Das Präzedenzbeispiel für eine strategisch vorangetriebene Einschränkung und Zurückdrängung von demokratischen Grundwerten und Etablierung von autokratischen Strukturen innerhalb der EU ist jedoch Ungarn. Auch das größte verbliebene Internet-Portal index.hu verlor 2020 seine Unabhängigkeit. Es gehört mittlerweile zu der KESMA-Stiftung, ein von Viktor-Orban-Mitstreitern fast 500 Medienkonzerne umfassendes Konglomerat. Im Länderbericht heißt es: Unabhängige Medienunternehmen werden systematisch behindert und eingeschüchtert, während ein Trend zur wirtschaftlichen Übernahme solcher Unternehmen zusätzlich Besorgnis hervorruft.

Die EU-Kommission leitete auch gegen Ungarn ein Verfahren nach Artikel 7 EUV ein, u.a. aufgrund der Entwicklung der Kuria, des höchsten Gerichts in Ungarn. „Er baut eine kranke Demokratie auf” kommentiert Věra Jourová, Vizepräsidentin der EU-Kommission und Kommissarin für Werte und Transparenz, die Entwicklungen in Ungarn. Victor Orban wiederum kündigte wiederholt aufgrund juristischer Schritte gegen sein Land seitens der EU an, wichtige Haushaltsentscheidungen, wie zuletzt das 1,8 Billionen Corona-Aufbaupaket mit seinem Veto blockieren, bzw. verzögern zu wollen.

Diese Verhaltensmuster erschweren das Vorgehen gegen systematische Rechtsstaatsverstöße in der EU und machen die Kompromisssuche mit diesen Ländern zu einem schwierigen politischen Balanceakt. Als Resümee der deutschen Ratspräsidentschaft mussten sich gerade deutsche Europapolitiker den Vorwurf gefallen lassen sich häufig hinter einer Moderatorenrolle zu verstecken. Der im November erzielte Kompromiss sieht vor, Zahlungen von EU-Geldern nur zu kürzen, wenn der Rechtsbruch direkte Auswirkungen auf die Finanzen der EU hat. Zwar ermöglicht dies die bessere Bekämpfung von Korruption und Betrug, ein wichtiger und guter Schritt wie am beschriebenem Beispiel Maltas zu sehen ist, gravierende Verstöße gegen Rechtsstaatlichkeit und Einschränkungen der Pressefreiheit können dadurch aber nach wie vor nicht wirksam sanktioniert werden. Die Lösungsfindung in der europäischen Politik ist komplex, herausfordernd und bürokratisch, es stellt sich jedoch die Frage: Sind es zahnlose Kompromisse wie diese wert, offensichtliche Angriffe auf die Grundwerte des europäischen Zusammenlebens zu tolerieren?

 

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