Die Europäische Idee

In Vielfalt entfremdet


„In Vielfalt geeint“ lautete einst die Idee, welcher sich die Europäische Union verpflichtete. Doch diese geeinte Vielfalt wurde und wird immer wieder auf die Beweisprobe gestellt. Dabei laufen die Unionsstaaten Gefahr, die Stabilität der Gemeinschaft und deren Stand als verlässlichen Politik- und Handelspartner zu verlieren. Zeit einen Blick auf alternative Zukunftskonzepte der Staatengemeinschaft zu werfen.

Von Tim Rudolf

„Es ist nicht mehr zeitgemäß, wenn wir uns vorstellen, dass alle dasselbe zusammen tun.“ Mit diesen Worten äußerte sich Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am 23. Februar 2017 vor Studenten der Universität im belgischen Louvain-la-Neuve zur Zukunft der Europäischen Union. Bis heute hat diese Aussage ihre Aktualität nicht verloren. Mit dem Brexit, den Entwicklungen in Ungarn und Polen, den Flüchtlingsbewegungen ab 2015 und dem Vormarsch der Populisten in allen Mitgliedstaaten, steht die Europäische Union vor Herausforderungen, die ihre Wirkungsmacht erheblich schwächen werden. Es ist der Punkt erreicht, an dem sich die Gemeinschaft ernstlich damit beschäftigen sollte, welche Zukunftskonzepte die Union langfristig in ihrer Stabilität und vor äußeren Einflüssen schützen können.

Das Stichwort vermag hier die differenzierte Integration sein. Ein Ansatz, dessen Ausgangspunkt die Heterogenität der Mitgliedstaaten in bestimmten Politikfeldern darstellt, weshalb differenzierte Integration folglich als ein mögliches Instrument zur Handhabung dieser Uneinigkeit dienen kann. In der Vergangenheit wurde dieser Ansatz bereits mehrfach angewendet. So hat sich beispielsweise Großbritannien ein opt-out im Bereich der Wirtschafts- und Währungsunion gesichert, welches es auch stets fortgeführt hat. Und auch die Benelux-Staaten haben sich zum Teil bereits vor Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zu einer Wirtschaftsunion zusammengeschlossen, welche auch heute noch Bestand hat, um ein höheres Integrationsniveau, als das in der EU einheitliche, zu erreichen. Einige Ansätze verfolgen dabei einen temporär beschränkten Zeitraum und beabsichtigen am Ende eine unitarisierende Wirkung, durch Anschluss der ferngebliebenen Mitgliedstaaten. Exemplarisch steht dafür das bekannteste Konzept eines Europas der verschiedenen Geschwindigkeiten. Andere Ansätze vertreten wiederum eine radikalere Wirkung und sehen eine dauerhafte Neuordnung der Union als Endlösung. Insbesondere letzterer Ansatz wurde von den Mitgliedstaaten bisher nicht in den Diskurs einbezogen, da dieser stets als ein Scheitern des europäischen Projekts gesehen wurde.

Dabei ist genau das Gegenteil der Fall. Werden die divergierenden Interessen einzelner Mitgliedstaaten nicht ernst genommen, entfernen sich diese immer weiter vom „gemeinschaftlich“ getragenen Kurs. Der Brexit, der letztlich jegliche Integrationsbeteiligungen beendet, ist das beste Beispiel dafür. Auch wenn die Briten schon immer eine Sonderrolle in der Union einnehmen und ihren Unabhängigkeitsanspruch nie ablegen wollten, so war doch die EU-Osterweiterung und deren Arbeitnehmerfreizügigkeit eines der Kernthemen der Brexit-Befürworter um Boris Johnson. Mit dem späteren Entscheid zum EU-Austritt hat damit erstmals in der Geschichte der Union ein Land in der stärkst möglichen Form erklärt, die gemeinschaftlichen Grundwerte nicht mehr mitzutragen.

Ein ähnliches Bild zeichnet sich derzeit in Polen ab. Die erlassenen Gesetze zur dortigen Justizreform widersprechen dem in Art. 2 EUV niedergeschriebenen Grundverständnis der Rechtstaatlichkeit. Zwar revidierte die polnische Regierung das Gesetz zur sofortigen Pensionierung von Richtern des obersten Gerichts, nachdem der EuGH das Fehlen der EU-Rechtskonformität feststellte. Im Übrigen finden jedoch nur redaktionelle Anpassungen statt, die die Kerninhalte der Reformen nach wie vor bestehen lassen. Polen hat sich damit unweigerlich selbst den Status eines Mitgliedstaats zugeschrieben, der Kerninhalte der zentralen Wertebasis missachtet und nicht einmal dem Anspruch eines EU-Beitrittsstaates genügt. Diese Entwicklung ist gefährlich, denn mit Blick auf die weiteren Visegrad-Staaten scheint die Verbindlichkeit des EU-Rechts als solche nicht mehr uneingeschränkt geachtet zu werden. Das Verhängen von Sanktionen könnte in Folge einer gefühlten „Diktatur aus Brüssel“ auch hier mittelfristig zu weiteren EU-Austritten führen. Um dies zu vermeiden, haben sich führende Politiker, so auch Angela Merkel, immer wieder für ein Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten ausgesprochen. Ein solches Modell erscheint jedoch wirkungslos, wenn es um die Frage der Einhaltung fundamentaler Grundwerte geht. Die Staats- und Regierungschefs müssen sich deshalb die Frage stellen, ob der Fokus auf eine Wertegemeinschaft noch zeitgemäß ist und sich eingestehen, dass es doch vor allem die wirtschaftliche Attraktivität ist, welche die europäischen Staaten zusammenhält. Sie müssen sich bewusstwerden, dass ein Reformationsprozess notwendig ist. Einen Reformationsprozess, an dessen Ende eine Teilrückkehr zu einer Wirtschaftsgemeinschaft stehen wird. In ihrer heutigen Gesamtgröße, wird dies die einzige Möglichkeit sein, um als internationaler Handelspartner handlungsfähig zu bleiben und vordringenden Handelsmächten wie China auf Augenhöhe begegnen zu können. Eine Wertegemeinschaft, deren Verbundenheit abhandengekommen ist, droht viel zu sehr in moralischen Streitigkeiten zu enden, als den nötigen Pragmatismus an den Tag zu legen, welcher durch die politischen Veränderungen auf internationaler Ebene immer mehr gefordert wird.

Als Lösung könnte hier ein Konzept dienen, welches angelehnt an das Konzept Kerneuropa, aus dem Schäuble/Lamers-Papier von 1994, einen inneren und einen äußeren Integrationskreis definiert. Bestehend aus der EU-28 würde der äußere Kreis seinen Fokus auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit und das einheitliche Auftreten nach außen richten. Politisch behalten die Mitgliedsstaaten ihre Souveränität, während sie sich in Wirtschaftsfragen dem Recht der Gemeinschaft beugen müssen. Ökonomisch würde Europa damit mit einer Stimme sprechen. Der innere Kreis wiederum würde als Wertegemeinschaft fortbestehen und könnte diese aufgrund größerer Übereinstimmung sogar intensivieren. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass sich weitere Staaten aus dem äußeren Kreis zu einem späteren Zeitpunkt anschließen, die Beitrittskriterien müssen in einem solchen Fall aber so hoch angesetzt werden, dass sich eine Entwicklung wie die jetzige nicht wiederholt.

Es wäre falsch, das Europäische Projekt als gescheitert zu erklären. Doch eine Intensivierung dessen scheint zum Status Quo kaum möglich. Ein neues Konzept könnte neue Möglichkeiten eröffnen und eine maßgeschneiderte EU für die Mitgliedstaaten generieren, welche durch den inneren Kreis auch die Vereinigten Staaten von Europa wieder in Betracht bringt, wenngleich auch in einem kleineren Rahmen. Welche Staaten diesem inneren Kreis letztlich angehören werden ist nicht pauschal definierbar. Jedoch sollten Deutschland und Frankreich durch ihre besondere Verbundenheit und auch die Benelux-Staaten aufgrund ihrer bisherigen intensiven Zusammenarbeit die Initiative ergreifen, um mit gutem Beispiel voranzugehen und solch ein Projekt voranbringen. Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon ist es an der Zeit, die europäische Idee neu zu denken.

Tim Rudolf

von Tim Rudolf

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